Der Führerschein mit 17 soll jungen Leuten die Möglichkeit geben bereits ab 17 Jahren Auto zu fahren. Dabei wird, durch die Begleitung eines erfahrenen Fahrers, das Risiko einer Unfallbeteiligung für Fahranfänger reduziert.
Jungen Fahrern fehlt logischerweise die Erfahrung, sie sind risikofreudiger und häufig nicht allein unterwegs.
Die Begleitung eines älteren, erfahrenen Fahrers trägt dazu bei, dass der Fahranfänger in aller Ruhe Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln kann und die Risikobereitschaft vermindert wird.
Laut Statistiken ist die Unfallquote und die Zahl der Verkehrsdelikte der Fahranfänger mit 17 wesentlich geringer als die der Fahranfänger mit 18.
Anforderungen an die Begleitperson
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
- Dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (weniger als 0,5 Promille BAK) oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen
Wichtiges für die Begleitpersonen
- Informieren Sie Ihre Kraftfahrzeugversicherung darüber, dass das Fahrzeug im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ eingesetzt wird
- Nehmen Sie als Begleitperson Ihren Führerschein mit
- Informieren Sie sich bei einem unserer kostenlosen Info-Abende für Begleitpersonen (Termine werden beim theoretischen Unterricht genannt)
Infoabend für Begleitpersonen
Wir informieren Sie gerne wie Sie die jungen Fahrer unterstützen können und was ansonsten noch auf Sie als Begleitperson zukommt. Die aktuellen Termine werden beim theoretischen Unterricht genannt.
Ausbildung & Prüfung
- Der Führerscheinantrag der Klasse B und BE (mit 17) kann mit 16 ½ gestellt werden
- Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des 17. Geburtstags absolviert werden
- Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags absolviert werden.
Prüfungsbescheinigung
- Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung.
- In der Prüfungsbescheinigung sind die Begleitpersonen namentlich genannt
- Die Prüfungsbescheinigung ist auf Deutschland begrenzt und gilt nicht im Ausland
- Ab dem 18. Lebensjahr darf mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitpersonen gefahren werden, allerdings maximal bis zu 3. Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- Der Kartenführerschein wird ab dem 18. Lebensjahr erteilt
- Mit Übergabe der Prüfungsbescheinigung beginnt die Probezeit
Die Prüfungsbescheinigung ist beim Fahren mitzuführen, die Identität muss über den amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden.